Rückübereignung eines enteigneten Grundstücks während Vorerbschaft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Rückübereignung eines enteigneten Grundstücks während Vorerbschaft

Wird einem Vorerben während der Dauer der Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des Nacherbfalls in das Eigentum des Nacherben.

Für Experten: BGH v. 18.03.2010 – IV ZR 144/08 – NJW 2010, Heft 17, 6

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