Was ist ein „Geschiedenen-Testament“? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist ein „Geschiedenen-Testament“?
Mit dem Geschiedenentestament will man erreichen, dass der geschiedene Exgatte nicht auf dem Umweg über gemeinschaftliche Kinder an das Erbe des erstversterbenden Ex-Gatten kommen kann.
Beispiel:
M und F sind geschieden. Sie sind Eltern des Kindes K. Fährt F mit dem K im Auto und verunfallt, kann es zu folgender Todes- und Erbfolge kommen: F stirbt zuerst und wird von K als Alleinerbe nach dem Gesetz beerbt. Dann stirbt K kurze Zeit nach F auf der Intensivstation. Hat K keine Geschwister (als weitere Kinder von M oder F) erbt M alleine.
Ergebnis:
Das gesamte Vermögen von F ist auf dem Umweg über K an den Ex-Gatten M gefallen.
Diese und ähnliche Ergebnisse sollen durch das Geschiedenen-Testament verhindert werden. F würde in einem Geschiedenen-Testament K nur zum Vorerben einsetzen. Nacherben wären die Kinder von K, die noch geboren werden sollen, bzw. ersatzweise andere Verwandte von K – ausgenommen allerdings den Vater M und dessen Verwandte.
Damit wird erreicht, dass M über K die Ex-Frau F beerben kann.
Eine Alternative zur Anordnung von Vor- und Nacherbschaft ist ein Herausgabevermächtnis auf den Überrest. Das Kind (bzw. seine Erben) hat bei seinem Tod das Vermögen, das es vom geschiedenen Elternteil erbte und nicht verbraucht hat, an bestimmte Personen herauszugeben, die vom Ex-Gatten personenverschieden sind.