✉️ Was ist ein Brieftestament?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby


🧾 Definition:

Ein Brieftestament ist ein handschriftlich verfasster Brief, in dem jemand letztwillig über seinen Nachlass verfügt – also ein Testament in Briefform.

Es handelt sich dabei nicht um ein typisches Testament mit Überschrift und Unterschrift, sondern um einen persönlichen Brief, in dem Verfügungen von Todes wegen getroffen werden.


⚖️ Voraussetzungen:

Damit ein Brieftestament wirksam ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. ✍️ Eigenhändige Handschrift
    Der gesamte Text muss handschriftlich geschrieben sein (§ 2247 BGB).

  2. 🧠 Testierwille
    Es muss erkennbar sein, dass der Verfasser mit dem Brief eine Regelung für den Todesfall treffen wollte – nicht bloß eine Absichtserklärung.

  3. 🖊️ Unterschrift
    Auch ein Brieftestament muss handschriftlich unterschrieben sein.


📌 Beispiel:

Ein Vater schreibt an seinen Sohn:

„Ich werde dich zum Erben einsetzen.“
➡️ Kein Testament!
Nur eine Ankündigung – kein klarer Testierwille.

„Ich setze dich hiermit zum Erben meines gesamten Vermögens ein.“
➡️ Gültiges Testament!
Ein klarer Testierwille liegt vor. Das ist ein wirksames Brieftestament.


🔍 Wichtig zu wissen:

  • Ein Brieftestament ist nur dann gültig, wenn wirklich erkennbar ist, dass es sich um eine endgültige, rechtsverbindliche Erklärung für den Todesfall handeln soll.

  • Es genügt nicht, dass jemand plant, irgendwann ein Testament zu schreiben – die Verfügung muss ernst gemeint sein und sofort gelten.


📂 Tipp vom Fachanwalt:

Wenn Sie ein Brieftestament verfassen oder auswerten wollen, lassen Sie es von einem im Erbrecht erfahrenen Anwalt prüfen.
Oft entscheidet ein einziges Wort über die Gültigkeit oder Unwirksamkeit.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren