Schenkungsteuer für unentgeltlichen Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.

Schenkungsteuer für unentgeltlichen Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht

Der BFH hat klargestellt, dass ein unentgeltlicher Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht als freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu beurteilen ist (BFH, Beschluss v. 23.6.2010 – II B 32/10; NV).

§ 7 ErbStG Schenkung unter Lebenden
(1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten
1. jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird;…

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