Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Baden-Württemberg, Deutschland. 

Worin liegt der Unterschied zwischen Schenkung- und Erbschaftsteuer?

Es gibt keinen. Es handelt sich um die gleiche Steuer. Die Schenkungsteuer ist nur eine Unterart der Erbschaftsteuer.

Mit der Schenkungsteuer will der Gesetzgeber

  • Steuerumgehungen durch die Schenkung von Vermögen unter Lebenden verhindern,
  • alle Formen der Vermögensübertragung gleich besteuern und
  • das Steueraufkommen des Fiskus sichern

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