Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Baden-Württemberg, Deutschland.
Worin liegt der Unterschied zwischen Schenkung- und Erbschaftsteuer?
Es gibt keinen. Es handelt sich um die gleiche Steuer. Die Schenkungsteuer ist nur eine Unterart der Erbschaftsteuer.
Mit der Schenkungsteuer will der Gesetzgeber
- Steuerumgehungen durch die Schenkung von Vermögen unter Lebenden verhindern,
- alle Formen der Vermögensübertragung gleich besteuern und
- das Steueraufkommen des Fiskus sichern