Schenkungsteuer sparen: Steuerfreibeträge mehrmals ausnutzen

Steuerfreibeträge mehrmals ausnutzen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Schenkungsteuer sparen: Steuerfreibeträge mehrmals ausnutzen

Die Freibeträge für Schenkungen
  • Ehegatte 500.000 Euro
  • jedes Kind 400.000 Euro
  • jeder Enkel 200.000 Euro,
  • jeder Urenkel 100.000 Euro#
  • sonstige 20.000 Euro)

leben

alle zehn Jahre völlig neu

auf. Sie sollten – auch durch Nachschenkungen – ausgenutzt werden. Im Prinzip braucht ein Elternteil nur 10 Jahre und einen Tag, um einem Kind 800.000 Euro steuerfrei zu verschenken oder zu vererben. Einem einzigen Kind können also von beiden Elternteilen in 10 Jahren und einem Tag 1,6 Mio. Euro steuerfrei übertragen werden. Überträgt man noch unter Nießbrauchvorbehalt, können die steuerfreien Übertragungswerte oft weiter nach oben skaliert werden.

Lesen Sie mehr unter Erbschaftsteuer Tabelle und Freibeträge

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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