Steuerfreibeträge mehrmals ausnutzen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Schenkungsteuer sparen: Steuerfreibeträge mehrmals ausnutzen
Die Freibeträge für Schenkungen
- Ehegatte 500.000 Euro
- jedes Kind 400.000 Euro
- jeder Enkel 200.000 Euro,
- jeder Urenkel 100.000 Euro#
- sonstige 20.000 Euro)
leben
alle zehn Jahre völlig neu
auf. Sie sollten – auch durch Nachschenkungen – ausgenutzt werden. Im Prinzip braucht ein Elternteil nur 10 Jahre und einen Tag, um einem Kind 800.000 Euro steuerfrei zu verschenken oder zu vererben. Einem einzigen Kind können also von beiden Elternteilen in 10 Jahren und einem Tag 1,6 Mio. Euro steuerfrei übertragen werden. Überträgt man noch unter Nießbrauchvorbehalt, können die steuerfreien Übertragungswerte oft weiter nach oben skaliert werden.