Schweizer Erbbescheinigung: Wie sieht sie aus? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Schweizer Erbbescheinigung: Wie sieht sie aus?
Der Erbschein heißt in der Schweiz auch Erbenschein, Erbbescheinigung oder Erbenbescheinigung. Die schweizerische Erbbescheinigung gibt Auskunft darüber, wer erbberechtigt ist. Sie ist erforderlich, um über das Erbe zu verfügen, z. B. um Geld vom Nachlasskonto abholen zu können.
Als Beispiel hier eine Abschrift einer Erbbescheinigung aus dem Kanton St. Gallen
Kanton St. Gallen
Departement des InnerenAmt für Handelsregister und Notariate
Amtsnotariat W.
W SG, 22. November 2021
ES.2021.797/SAL
ErbbescheinigungDas Amtsnotariat W. bescheinigt hiermit im Sinne von Art. 559 ZGB und Art. 37 EVzZGB, unter Vorbehalt erbrechtlicher Klagen, dass die nachstehend aufgeführten Personen als die einzigen Erben von:
Helmut Schweizer, geb. 5.5.1955, von B., verwitwet, wohnhaft gewesen Matterhornstraße 33, 9999 „. SG, gestorben am 22.2.21 in St. Gallenanerkannt sind:
1. Schweizer Arnulf , geb. 3.3.1977, von B., verheiratet, wohft. Wilhelm-Tell-Stra. 1, 8008 Zürich Sohn
2. Schweizer Beate, geb. 8.8.1978, von B., verheiratet, wohft. , Schwabenstraße 111, Stuttgart Tochter
Anmerkungen:
– Dem Amtsnotariat W liegt keine Verfügung von Todes wegen zur Eröffnung vor.
– Am 03.03.2021 wurde ein Sicherungsinventar gemäss Art. 553 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB angeordnet, welches am 07.07.2021 eröffnet wurde.
– Gemäß Verfügung vom 05.05.2021 ist Dr. iur. XY, Rechtsanwalt, Luzernstraße1, 9008 St. Gallen als Erbenvertreter (Art. 602 Abs. 3 ZGB) eingesetzt worden.
– Eine Erbschaftsausschlagung ist nicht eingereicht worden.
Der Amtsnotar
Yan Sommerlic. iur. Yan Sommer
(Stempel Amtsnotariat)