Nachweis einheitlicher Grundstücksschenkung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Nachweis einheitlicher Grundstücksschenkung
Eine Grundstücksschenkung ist mit Auflassung und Eintragungsbewilligung ausgeführt, eine Schenkung von Anteilen an einer (Grundstücks-)GbR im Zeitpunkt der formlosen Anteilsübertragung. Die hierbei nur dinglich übernommene Grundschuld ist nicht abzuziehen. Als Ausnahme vom Verbot der Zusammenrechnung mit einer negativen Vorschenkung erfordert eine einheitliche Schenkung ein einheitliches Schenkungsversprechen vor Ausführung der Schenkung und den unmittelbaren Vollzug oder aus technischen Gründen doch binnen weniger Tage.
Für Experten:
FG Hamburg v. 07.04.2009 – 3 K 218/07 –