Testament: So setzen Vermächtnisse richtig aus. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Testament: So setzen Sie Erben richtig ein und Vermächtnisse richtig aus
Wer ein Testament macht, hat immer einen oder mehrere Rechtsnachfolger zu bestimmen, die sein Rechtsleben fortsetzen. Das ist ja auch ein ganz wichtiger Sinn des Erbrechts, dass der Tote mit seinen Rechten und vor allem Verpflichtungen, z.B. Schulden nicht einfach aus dem Rechtsleben verschwindet und die Gläubiger in die Röhre schauen. Der Erblasser lebt im Erben oder den Erben rechtlich fort. Sie treten in seine Fußstapfen und Behörden, Gläubiger, Banken, Finanzamt etc. wissen, wen sie jetzt anzusprechen haben, wenn der Erblasser tot ist.
Ohne Erbeinsetzung in einem Testament gibt es keine Zuordnung des Vermögens des Verstorbenen. Es fehlt der Ansprechpartner für alles. Deshalb ist die wichtigste Frage in einem Testament nicht, wer das Haus bekommt, sondern wer Erbe wird.
Dabei können folgende Überlegungen hilfreich sein:
- Gibt es keine familiären Streitigkeiten wird es sich in der Regel empfehlen, den/ die Erben aus dem Familienkreis auszuwählen. Sie wickeln alles ab, auch die Schulden, die der Erblasser hinterlässt.
- Mehrere Familienangehörige, die als Miterben eingesetzt werden bilden eine (Mit-)Erbengemeinschaft
- Will der Erblasser auch Personen zu Erben einsetzen, die nicht zur Familie gehören, kann das zu Komplikationen führen, da sich die Miterbengemeinschaft in allen Dingen einig sein muss.
- Da ist ein Vermächtnis für den Freund vielleicht besser als die Miterbenstellung. Er bekommt dann ein Recht gegen die Erben etwas aus dem Nachlass zu verlangen, z.B. das Auto oder 10.000 Euro. Ein spätes Dankeschön drückt man am Besten durch ein Vermächtnis und nicht durch die Erbenstellung aus.
- Gegenstände, die der Erblasser nicht mehr braucht, sollte er bereits zu Lebzeiten an Freunde und Verwandte verschenken.