Testamentsunterschrift „D.O.“ ist unwirksam. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Testamentsunterschrift „D.O.“ ist unwirksam
Frage:
Mein Onkel hat ein wirksames Testament geschrieben und mich in einem Zusatz zu diesem Testament zusätzlich bedacht. Den Zusatz hat er nur mit „D.O.“ unterzeichnet. Ist der Zusatz wirksam?
Antwort:
Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Celle ist der Zusatz nicht wirksam unterzeichnet. Das Oberlandesgericht Celle ist der Auffassung, dass das Kürzel „D.O.“ selbst, wenn man es als Abkürzung für „Der Obengenannte“ versteht, nicht dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift der Testamentsergänzung genüge.
Für Experten:
OLG Celle vom 22. 9. 2011, 6 U 117/10