Unterschied zwischen einem „Behinderten-“ und einem „Bedürftigentestament“. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Unterschied zwischen einem „Behinderten-“ und einem „Bedürftigentestament“
Ein Behindertentestament ist eine Testamentsgestaltung zugunsten von körperlich oder geistig behinderten Personen, die in der Regel Sozialleistungen nach dem SGB XII (also klassische Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, weil sie infolge ihrer Behinderung nicht erwerbsfähig sind.
Das Bedürftigentestament ist eine an das Gestaltungsmodell des Behindertentestaments angelehnte Testamentsgestaltung zugunsten von Personen, die in aller Regel Sozialleistungen nach dem SGB II (= Arbeitslosengeld II) beziehen, weil sie erwerbsfähig sind, d.h. denen auf absehbare Zeit mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.
Das Behinderten- wie das Bedürftigentestament setzen die erbrechtlichen Mittel der Vor- und Nacherbschaft (oder Vor- und Nachvermächtnis) wie der Testamentsvollstreckung ein, um die Lebenssituation des Behinderten / Bedürftigen zu verbessern und das ererbte Vermögen in der Familie zu erhalten, ohne dass der Staat auf dieses Vermögen zugreifen kann und weiterhin Sozialleistungen an den Behinderten / Betroffenen erbringen muss.