Überraschendes Brudererbe. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Überraschendes Brudererbe
Frage:
Mein verheirateter Bruder ist ohne Testament verstorben. Er hatte zwei Kinder, mit denen er Erbverzichte gegen Abfindung abgeschlossen hat. Habe ich irgendwelche Ansprüche an den Nachlass?
Antwort:
Ja, Sie sind sogar Miterbe geworden. Durch den Erbverzicht sind die Kinder ihres Bruders nämlich juristisch tot, sodass nach dem Gesetz Erben der Ehegatte zu 3/4 und Sie als Bruder zu ¼ sind.
Tipp:
Stirbt ein kinderloses Geschwister ohne Testament, sind die Geschwister oder Eltern des Verstorbenen immer erbberechtigt. Das gilt selbst dann, wenn der Verstorbene verheiratet war.