Überschuldung des Nachlasses. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Überschuldung

Überschuldung des Nachlasses

Erben sollten vor einer Annahme der Erbschaft prüfen, ob der Nachlass eventuell überschuldet ist.

Hierbei ist aus steuerlicher Sicht zu beachten, dass das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt Kontrollmitteilungen an das örtliche Finanzamt des Erblassers für die früheren Einkommen- und Vermögensteuerzwecke übersendet.

Ergibt sich hieraus, dass der Erblasser vor seinem Tod nicht alle Einkünfte aus Vermögen angegeben, also Steuern hinterzogen hat, kommen auf den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger Steuernachforderungen einschließlich Hinterziehungszinsen rückwirkend bis zu 10 Jahren zu.

Erben sollten daher nach dem Tode einer Person von Annahme einer Erbschaft prüfen, ob etwaige Steuerrückstände bestehen oder mit Steuernachforderungen zu rechnen ist.

Sollte es hierdurch zu einer Überschuldung des Nachlasses kommen, sollten Sie sich unbedingt rechtlich und steuerlich beraten lassen sowie ggf. die Ausschlagung der Erbschaft in Betracht ziehen

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