Vertrag zu Gunsten Dritter bei Berliner Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vertrag zu Gunsten Dritter bei Berliner Testament
Frage:
Ich habe mit meinem Mann ein gemeinsames Testament, wir haben uns gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Vor kurzem ist mein Mann leider verstorben. Jetzt stellt sich heraus, dass er einen Sparvertrag bei einer Bank hatte, doch ich bekomme dieses Geld nicht. Obwohl ich doch Alleinerbin bin! Der Bankmitarbeiter hat mir erklärt, dass mein Mann einen Vertrag zugunsten Dritter eingerichtet hat: Bezugsberechtigt sei die Tochter meines Mannes aus erster Ehe gewesen. Sie habe das Geld bereits erhalten. Kann das sein? Wollte das mein Mann so?
Antwort:
Leider hat der Bankmitarbeiter recht. Zwar ist das gemeinschaftliche Testament bindend, doch führt dies zu Lebzeiten beider Testierenden nur dazu, dass keiner der beiden ohne Mitwirkung oder zumindest Kenntnis des anderen das Testament ändern oder aufheben kann. Allerdings hat Ihr Mann nicht das Testament geändert, sondern lebzeitig über sein Vermögen verfügt, im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter. Dies führt dazu, dass das entsprechende Bankguthaben gar nicht in den Nachlass Ihres Mannes fällt und somit außerhalb des Nachlasses auf Ihre Stieftochter übergeht, obwohl Sie Alleinerbin sind. Zu prüfen ist aber, ob eine missbräuchliche Schenkung vorliegt.