Vindikationslegat: Das Vermachte wird mit dem Tod direkt Eigentum. Vindikationslegat. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Vindikationslegat
Das Vindikationslegat ist ein Vermächtnis in einer ausländischen Rechtsordnung, bei dem mit dem Tode des Erblassers der Gegenstand des Vermächtnisses aus dem Vermögen des Erblassers ohne Umweg über das Vermögen des Erben direkt in das Eigentum des Vermächtnisnehmers geht.
Das Deutsche Recht kennt solche dinglich wirkenden Vindikationslegate nicht, sondern nur sogenannte Damnationslegate, die (nur) einen schuldrechtlichen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der Vermächtnissache gewähren. In Deutschland wird also zunächst der Erbe Eigentümer, muss aber das Vermächtnis dann gegenüber dem Vermächtnisnehmer erfüllen.
Da Deutschland Vindikationslegate nicht kennt werden sie bei einem ausländischen Erblasser, der ein in Deutschland belegenes Grundstück per Vindikationslegat vermacht hat, in Damnationslegate umgedeutet.