Vorerbe: Verkauf der GmbH nur mit Zustimmung des Nacherben? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vorerbe: Verkauf der GmbH nur mit Zustimmung des Nacherben?
Frage
Jupp und Kalle sind Vorerben nach ihrem verstorbenen Vater. Ihre Kinder sind Nacherben. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod der Vorerben ein. Im Nachlass des Vaters befindet sich ein GmbH-Anteil, den Jupp und Kaller gerne verkaufen möchten. Der Notar meint ein solcher Verkauf sei nur mit Zustimmung der Kinder als Nacherben möglich. Ist das richtig?
Antwort
Die Bedenken des Notars sind nicht unbegründet. Will ein Vorerbe ein Grundstück verkaufen, benötigt er hierzu die Zustimmung des Nacherben. Selbst ein sog. „befreiter Vorerbe“ muss bei einem Grundstücksverkauf aufpassen. Er kann zwar grundsätzlich das Grundstück ohne Zustimmung der Nacherben verkaufen, aber nur vollentgeltlich. Verkauft er unter Preis braucht er wieder die Zustimmung der Nacherben.
GmbH
In unserem Fall geht es nur aber nicht um ein Grundstück, sondern um ein GmbH.
Eine Überprüfung der Rechtslage ergibt hier, dass die Verfügungsbeschränkungen für den Vorerben bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nicht gelten. Der Vorerbe kann über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände grundsätzlich immer verfügen, es sei denn es liegt eine der Ausnahmen der §§ 2113 bis 2115 BGB vor. Der Verfügungsbeschränkung unterliegen somit nur Grundstücke, Schiffe, Schenkungen Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, nicht aber GmbH-Anteile.
Selbst wenn eine Kapitalgesellschaft Grundstück als Eigentümerin besitzt, bewirkt dies keine Verfügungsbeschränkung (siehe Grüneberg, § 2113 Rn. 3).
Aus meiner Sicht bestehen somit keine Bedenken gegen die Wirksamkeit des Vertrags ohne Zustimmung der Nacherben.