Vormundschaftsgericht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vormundschaftsgericht
Das Vormundschaftsgericht existiert seit dem 1.9.2009 nicht mehr.
Es gehörte bis zum Inkrafttreten des FamFG am 1.9. 2009 zum Amtsgericht und entschied u. a. über
- Vormundschaften für Minderjährige,
- Adoptionsverfahren,
- Pflegschaften und die
- rechtliche Betreuung von Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr allein regeln können.
Mit dem Inkrafttreten des FamFG wurde das Vormundschaftsgericht abgeschafft
Seine Aufgaben werden jetzt durch das sog.
- „Große Familiengericht“ und ansonsten durch das
- Betreuungsgericht, das für Betreuungssachen neu geschaffen wurde, übernommen. Das Betreuungsgericht trifft die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers für eine volljährige Person und berät und unterstützt den Betreuer. Außerdem überwacht und kontrolliert es die Arbeit der Betreuer.
- Für die Bestellung und Unterstützung der Vormünder ist mit Abschaffung des Vormundschaftsgerichts das Familiengericht zuständig.