Vorsicht bei Gütertrennung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vorsicht bei Gütertrennung
Bei der Vereinbarung von Gütertrennung ist aus mehreren Gründen Vorsicht geboten. Allgemein bekannt ist, dass bei Gütertrennung im Fall der Scheidung der Zugewinnausgleich für denjenigen Ehepartner verloren geht, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat.
Die Gütertrennung hat jedoch, was oft übersehen wird, auch erbrechtliche und steuerrechtliche Nachteile. Stirbt ein Ehegatte, erbt der überlebende Ehepartner nach dem Gesetz in der Regel um ein Viertel weniger als normal.
Außerdem kann es sein, dass der überlebende Ehepartner eine höhere Erbschaftssteuer zahlen muss, weil er für den Zugewinnausgleich nicht vom zu versteuernden Nachlass abziehen darf, wie das bei Ehen ohne Ehevertrag der Fall ist.