Erlöschen eines Nießbrauches durch Tod führt nicht zur Schenkung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erlöschen eines Wohnungsrechts durch Tod führt nicht zur Schenkung
Frage:
Ich habe vom Lebensgefährten meiner Mutter ein Haus gekauft, welches einen Verkehrswert von 180.000,00 € hat. Da der Lebensgefährte noch jünger war und sich ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten hat, welches einen Wert von 140.000,00 € hatte, habe ich noch 40.000,00 € in Geld bezahlt. Nun ist der Lebensgefährte überraschend verstorben und das Finanzamt möchte mich zur Schenkungsteuer heranziehen, da ja das Wohnrecht quasi nicht abgewohnt wurde. Zu Recht?
Antwort:
Nein, da es für die Frage, inwieweit eine Schenkung vorliegt, auf den Zeitpunkt der Beurkundung des atypischen Kaufvertrages ankommt. Ohne unentgeltliche Zuwendung gibt es keine Schenkungsteuer. Vielmehr lag ja ein vollentgeltlicher Kaufvertrag vor, bei welchem die gegenseitigen Leistungen in einem ausgeglichenen Verhältnis standen. Zu beachten ist, dass für die Übertragung des Grundstückes selbstverständlich 5% Grunderwerbsteuer anfallen.