Wann endet eine Dauervollstreckung durch den Testamentsvollstrecker? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Wann endet eine Dauervollstreckung durch den Testamentsvollstrecker?
Sie dauert solange, wie die Vollstreckungsdauer im Testament angeordnet ist, endet aber spätestens 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers. Allerdings kann auch angeordnet werden, dass die Vollstreckung bis zum Tode des Erben oder des Testamentsvollstreckers gelten soll. Dann kann sie auch länger als 30 Jahre dauern.