Wann endet eine Dauervollstreckung durch den Testamentsvollstrecker?
[ 13.07.2014 ]
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Sie dauert solange, wie die Vollstreckungsdauer angeordnet ist,endet aber spätestens 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers. Allerdings kann auch angeordnet werden, dass die Vollstreckung bis zum Tode des Erben oder des Testamentsvollstreckers gelten soll. Dann kann sie auch länger als 30 Jahre dauern.
Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505
Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung von bis zu 1,5 Stunden in Anspruch zu nehmen. Die Erstberatung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen. Sie kostet nur 190 Euro plus Mehrwertsteuer (eventuell noch Postgebührenpauschale, also im Ergebnis 226,10 oder 249,90 Euro). Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte. Übrigens: Bei einer Erstberatung durch uns erhalten Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos.

Abonnieren Sie unseren Newsletter!
Bleiben Sie im Erbrecht auf dem Laufenden.