Abstammung
Verwandtschaft und Abstammung nach Linien

Erbfolge alleine bestimmen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbfolge alleine bestimmen

Frage:

Kann der Erblasser nach dem deutschen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) durch einseitige Verfügung von Todes wegen den Erben bestimmen?

Antwort:

Ja, durch Testament oder letztwillige Verfügung im Erbvertrag. Sie können auch durch Testament einen Verwandten oder den Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.

 

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