Erbfolge alleine bestimmen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbfolge alleine bestimmen
Frage:
Kann der Erblasser nach dem deutschen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) durch einseitige Verfügung von Todes wegen den Erben bestimmen?
Antwort:
Ja, durch Testament oder letztwillige Verfügung im Erbvertrag. Sie können auch durch Testament einen Verwandten oder den Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.