Tabelle A oder B?

Wann gilt die Tabelle A, wenn die Tabelle B nach dem GNotKG? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wann gilt die Tabelle A, wenn die Tabelle B nach dem GNotKG?

Für Gerichtskosten gilt die Tabelle A. Für Notargebühren gilt grundsätzlich Tabelle B. Nur ganz ausnahmsweise gilt für den Notar die Tabelle A.

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