Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Beim Notar ist’s teuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Testament: Was ein Notar kostet
Lesen Sie hier, was ein Einzeltestament, Berliner Testament oder Erbvertrag beim Notar kostet.
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Beim Notar ist’s teuer
Das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare trat am 1. August 2013 in Kraft und ersetzt seither die alte „Kostenordnung“ für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die für die Gerichte und die Notare geltenden Regelungen wurden deutlich voneinander getrennt. Alle Regelungen, die nur Notare betreffen, wurden in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Gebührentatbestände, die die Notare betreffen, wurden in einem eigenen Teil des Kostenverzeichnisses zusammengefasst.
Durch ein eigenes Kostenverzeichnis ist das Gesetz transparenter als die vorher geltende Kostenordnung.
Die umfangreichen, über die gesamte Kostenordnung verteilten Wertvorschriften wurden zusammengefasst und in Bewertungs- und Geschäftswertvorschriften aufgeteilt werden. Während alle Bewertungsvorschriften grundsätzlich für Gerichte und Notare gleichermaßen gelten, wurden die Geschäftswertvorschriften entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben für Gerichte und Notare getrennt geregelt.
Die Kosten werden nach zwei Tabellen ermittelt, von denen eine für die Gerichte, die andere für die Notare gilt.
Was der Notar kostet
Ein notarielles Einzeltestament für einen Nachlasswert von 500.000 Euro kostet 1.112,65 Euro (zzgl. Auslagen). Bei einem Nachlasswert von 1. Mio. Euro kostet es 2064,65 Euro (zzgl. Auslagen).
Ein notarielles Berliner Testament für einen Nachlasswert von 500.000 Euro kostet 2.225,30 Euro (zzgl. Auslagen). Bei einem Nachlasswert von 1. Mio. Euro kostet es 4.129,30 Euro (zzgl. Auslagen).
Ein Erbvertrag für einen Nachlasswert von 500.000 Euro kostet 2.225,30 Euro (zzgl. Auslagen). Bei einem Nachlasswert von 1. Mio. Euro kostet es 4.129,30 Euro (zzgl. Auslagen).
Fachanwalt für Erbrecht
Beim Fachanwalt für Erbrecht können Sie den Preis frei aushandeln, also z.B. für 1/3 der Notarkosten. Dann kostetet ein Berliner Testament bei einem Nachlasswert von 1 Mio. keine 4.129,30 Euro, sondern nur 1.376,43 Euro.