Wann wird eine juristische Person erbfähig? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wann wird eine juristische Person erbfähig?
Frage:
Wann wird eine juristische Person erbfähig?
Antwort:
Den Grundsatz, dass Erbe nur werden kann, wer zur Zeit des Erbfalls existiert, gilt auch für juristische Personen. Sie werden also grundsätzlich mit ihrer Entstehung erbfähig.
Für Stiftungen gilt § 84 BGB:
§ 84 BGB Anerkennung nach Tod des Stifters
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfähig anerkannt, so gilt sie für die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden.
§ 84 BGB gilt auch für Stiftungen, die durch Verfügung von Todes wegen errichtet und als Alleinerben eingesetzt werden (sog. Städelsches Testament – § 84 wird auch als Städel-Paragraph bezeichnet im Hinblick auf die Gründung des bekannten Frankfurter Städel-Museums)