Rücktritt vom Kaufvertrag des Erblassers. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Rücktritt vom Kaufvertrag des Erblassers
Frage:
Mein Mann ist gestorben. Er hat kein Testament hinterlassen und wurde von mir zu 1/2 und unseren beiden Kindern zu je 1/4 beerbt. Er hat noch kurz vor seinem Tod ein Auto gekauft. Das Auto hat aber seine Macken. Es geht aufgrund eines Fehlers in der Elektronik immer wieder aus. Aller Reparaturversuche sind gescheitert. Ich möchte das Auto gerne zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, was mir ohnehin lieber wäre. Kann ich das, ohne meine Kinder zu fragen?
Antwort:
Nein, zwar steht der Erbengemeinschaft ein Rücktrittsrecht zu, doch können Sie dieses Rücktrittsrecht nur zusammen mit den anderen Miterben ausüben. Gestaltungsrechte wie Rücktritt oder Kündigung müssen grundsätzlich von allen Miterben ausgeübt werden. Es wird auch vertreten, dass sie von der Erbenmehrheit ausgeübt werden könne, aber die Mehrheit haben Sie ja auch nicht ohne Ihre Kinder, sondern nur den halben Erbteil. Dass das Geld dann an die Erbengemeinschaft zurückfließen müsste und nicht an Sie alleine versteht sich von selbst.