Abstraktes Schuldversprechen mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung bei Grundschuld?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Was bedeutet abstraktes Schuldversprechen mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung bei Grundschuld?
Frage:
In unserem Grundschuldformular ist ein „Abstraktes Schuldversprechen mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung“ enthalten. Was bedeutet das?
Antwort:
Es ist für den Darlehensnehmer und Grundschuldner ein Irrtum, zu glauben er hafte für das Darlehen nur mit seinem Grundstück. Schon im Darlehensvertrag lässt sich die Bank in der Regel festschreiben, dass der Schuldner mit seinem ganzen Vermögen und nicht nur mit dem Grundstück für seine Kreditschulden bei der Bank haftet. In der Grundschuldurkunde wird nochmals abstrakt, also unabhängig vom Darlehensvertrag anerkannt, dass eine Schuld gegenüber der Bank in Höhe des Grundschuldbetrages gesichert ist. Im Streitfall muss der Schuldner beweisen, dass keine Schuld mehr besteht.
Zusätzlich kommt noch die Zwangsvollstreckungsunterwerfung dazu: Der Grundschuldner unterwirft sich der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, also in das verpfändete Grundstück wie in sein gesamtes sonstiges Vermögen. Die Bank kann z.B. auch den Arbeitslohn des Schuldners oder seinen PKW pfänden. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Verwertung des Pfandgrundbesitzes nur zu einem Erlös führt, der für die Schulden bei der Bank nicht ganz ausreicht.
Beispiel:
S schuldet der Bank 500.000 Euro, wovon 300.000 durch eine Grundschuld am Grundstück des S abgesichert sind. In der Grundschuldurkunde hat sich S der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Als S den Kredit nicht mehr bedienen kann, wird das Grundstück versteigert. Es werden 250.000 Euro bei der Versteigerung erzielt. Die restlichen Schulden in Höhe von 250.000 Euro bestehen fort. Die Bank kann auch auf das sonstige Vermögen des S zugreifen (Auto, Bank- und Versicherungsguthaben, Arbeitslohn, etc.).