Was bedeutet „Erbfolge nach Stämmen“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was bedeutet „Erbfolge nach Stämmen“?
Innerhalb der ersten drei Erbordnungen (1. Abkömmlinge, 2. Eltern und Abkömmlinge, 3. Großeltern und Abkömmlinge) werden Erbquoten nach Stämmen aufgeteilt. Ein Stamm wird dabei immer von den Abkömmlingen derjenigen Person gebildet, die mit dem Erblasser am nächsten verwandt ist.
Innerhalb der ersten Ordnung steht an der Spitze eines jeden Stammes ein Kind des Erblassers. Jedes der Kinder des Erblassers repräsentiert also einen Stamm, den es zusammen mit all seinen Abkömmlingen bildet. Auf jeden Stamm fällt dieselbe Erbquote, die dann innerhalb des Stammes aufgeteilt wird, falls das den Stamm repräsentierende Kind weggefallen ist.
Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen Erbenordnungen. Erloschene oder ausgestorbene Stämme fallen weg.