Gesetzliche Erbfolge

Was bedeutet „Erbfolge nach Stämmen“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was bedeutet „Erbfolge nach Stämmen“?

Innerhalb der ersten drei Erbordnungen (1. Abkömmlinge, 2. Eltern und Abkömmlinge, 3. Großeltern und Abkömmlinge) werden Erbquoten nach Stämmen aufgeteilt. Ein Stamm wird dabei immer von den Abkömmlingen derjenigen Person gebildet, die mit dem Erblasser am nächsten verwandt ist.

Innerhalb der ersten Ordnung steht an der Spitze eines jeden Stammes ein Kind des Erblassers. Jedes der Kinder des Erblassers repräsentiert also einen Stamm, den es zusammen mit all seinen Abkömmlingen bildet. Auf jeden Stamm fällt dieselbe Erbquote, die dann innerhalb des Stammes aufgeteilt wird, falls das den Stamm repräsentierende Kind weggefallen ist.

Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen Erbenordnungen. Erloschene oder ausgestorbene Stämme fallen weg.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren