Was ist das „Totenfürsorgerecht“ bzw. die „Totensorge“? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist das „Totenfürsorgerecht“ bzw. die „Totensorge“?
Bei der Totensorge geht es um den Leichnam. Der Leichnam ist kein vermögenswertes Gut und somit nicht vererbbar. Der Leichnam bzw. das Recht an ihm geht nicht auf die Erben über. Die Totensorge gehört nicht zum Erbrecht, sondern zum Familienrecht. Sie steht Kraft Gewohnheitsrechts den nächsten Angehörigen des Verstorbenen zu. Sie ist ein nicht vermögenswerter Bestandteil des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Die Totensorge darf nicht gegen den Willen des Verstorbenen ausgeübt werden. Die Totensorge umfasst das Recht zur Bestattung. Wenn aber der Erblasser eine Erdbestattung wünschte, darf er nicht feuerbestattet werden.