Was ist eigentliche eine „Steueroase“? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist eigentliche eine „Steueroase“?
Im Erbschaftsteuerrecht bezeichnet man als Steueroase ein Land, in dem die Erbschaftsteuer unterhalb von 30 Prozent der deutschen Erbschaftsteuer liegt. Wer seinen Wohnsitz aus Deutschland in eine solches Land verlegt und noch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland verfolgt, unterliegt für zehn Jahre einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit seinem (gegenüber § 121 BewG erweiterten) Inlandvermögen, nämlich mit inländischen Bankguthaben, Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften (auch unterhalb von 10 Prozent), alle beweglichen Sachen, die sich in Deutschland befinden. Erst nach Ablauf von zehn Jahren ist er steuerlich in Sicherheit.
Für Experten: §§ 2, 4 AStG, 121 BewG