Was ist eigentlich ein „öffentliches Testament“ Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist eigentlich ein „öffentliches Testament“?
Das ist ein vor einem Notar errichtetes Testament. Es ist nicht „öffentlich“ in dem Sinne, dass es die Öffentlichkeit einsehen kann, sondern heißt so, weil es öffentlich, nämlich vor einem Notar errichtet wurde. Gegenbegriff ist das private Testament, das man selbst im stillen Kämmerlein errichtet.