Leibrente

Leibrente. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist eine „Leibrente“?

Eine Leibrente ist ein Recht, dessen meist lebenslangen Erträge in regel- und gleichmäßigen Geldzahlungen bestehen. Die Leibrente kann aber auch nur für eine bestimmte Zeit gewährt werden.

§ 759 BGB Dauer und Betrag der Rente
  (1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten.
(2) Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag der Rente.

Bei der Leibrente unterscheidet man drei Ebenen,

nämlich

  • zwischen dem schuldrechtlichen Grundgeschäft, aufgrund dessen die Verpflichtung besteht, die Leibrente zu bestellen
  • der Bestellung des sog. Stammrechts (das ist das vom Grundgeschäft abstrakte Leibrentenversprechen)
  • und den einzelnen Rentenzahlungen (die man sich als Früchte des Stammrechts vorzustellen hat).

Empfehlenswert ist die Absicherung der Leibrente durch eine sogenannte Reallast im Grundbuch.

Das sogenannte „Leibrentenversprechen“ wird oft im Zusammenhang mit der Übergabe eines Hausgrundstücks vom Übernehmer gegeben. Die Leibrente ist dann eine Gegenleistung wie ein Kaufpreis.

Bei der Leibrente handelt es sich um ein Risikogeschäft:

Der Käufer hat den Vorteil nicht den gesamten Kaufpreis auf einmal zahlen zu müssen. Seine Zahlungspflicht endet mit dem Tod des Verkäufers, so dass bei einem frühen Tod des Verkäufers der Käufer im Vorteil, bei einer überdurchschnittlichen Lebensdauer evtl. im Nachteil ist. Der Verkäufer kann auf der anderen Seite seinen Lebensunterhalt bis zum Lebensende sichern.

Gut zu wissen

Von Todes wegen, also durch Testament oder Erbvertrag kann eine Leibrente auch durch Vermächtnis zugewandt werden.

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