Was ist eigentliche eine „öffentliche Beglaubigung“?

Pflichtteil: Vorsicht bei belasteten Vermächtnissen

Was ist eigentliche eine „öffentliche Beglaubigung“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist eigentliche eine „öffentliche Beglaubigung“?

Es muss ein Schriftstück vorliegen unter dem eine Unterschrift geschrieben wird. Die Unterschrift wird vom Notar oder der Urkundsperson (z.B. Nachlassgericht oder Ratschreiber in Baden-Württemberg) beglaubigt.

Öffentlich beglaubigt werden müssen zum Beispiel

  • Anmeldungen zum Handelsregister,
  • zum Vereinsregister,
  • zum Güterrechtsregister; ebenso
  • Erklärungen auf Grund derer eine Eintragung in das Grundbuch erfolgen soll.
  • die Ausschlagung einer Erbschaft
Gut zu wissen

Der Unterschied zwischen notarieller Beurkundung und öffentlicher Beglaubigung ist der, dass bei der öffentlichen Beglaubigung nur die Unterschrift beglaubigt ist wird und bei der öffentlichen Beurkundung das Rechtsgeschäft seinem ganzen Inhalt nach beurkundet wird.

 

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