Schenkungsversprechen

Was ist eine „Schenkungsversprechen von Todes wegen“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Was ist ein „Schenkungsversprechen von Todes wegen„?

Eine Schenkung, deren Wirksamkeit davon abhängt, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Sie muss in der Form einer Verfügung von Todes wegen errichtet werden. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall fallen nicht unter die Schenkungsversprechen von Todes wegen und sind daher formfrei möglich. In der Praxis spielen Schenkungsversprechen von Todes wegen kaum eine Rolle.

§ 2301 BGB Schenkungsversprechen von Todes wegen
   (1) Auf ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art.
   (2) Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstands, so finden die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden Anwendung.

 

 

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