Erbschein

Was ist nach dem BGB ein Erbschein? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist nach dem BGB ein Erbschein?

Ein dem Erben auf seinen Antrag vom Nachlassgericht erteiltes Zeugnis über sein Erbrecht (der „Erben-Führerschein“). Es ist wie im Verkehr. Ohne Führerschein geht da nichts. So ist es im Erbrecht mit dem Erbschein. Sie benötigen ihn gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt, um sich als Erbe auszuweisen.

§ 2353 BGB Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
   Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).

 

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