Was ist, wenn mein Erbe vor mir stirbt oder die Erbschaft ausschlägt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was ist, wenn mein Erbe vor mir stirbt oder die Erbschaft ausschlägt?
Für diesen Fall können Sie im Testament einen Ersatzerben bestimmen. Der Ersatzerbe kommt zum Zug, wenn der eigentliche Erbe wegfällt (durch Tod oder Ausschlagung).
Haben Sie im Testament keinen Ersatzerben berufen, ist das BGB zu Raten zu ziehen. Dort gibt es Auslegungsregeln für Ersatzerben-Berufungen. Wer z.B. einen Abkömmling (Kind, Enkelkind) zum Erben einsetzt, will im Zweifel auch dessen Kinder bedenken. Die Kinder des eingesetzten und weggefallenen Erben sind dann Ersatzerben, wenn sich im Testament nichts Gegenteiliges findet.
Ist kein Ersatzerbe auf diese Weisen zu ermitteln, dann tritt Anwachsung ein, wenn der Erblasser über seinen gesamten Nachlass verfügt hat. Die Miterben erhalten dann den Erbteil des weggefallenen Erben, und zwar wächst er ihnen im Verhältnis ihrer Anteile an.