Pflichtteilsentziehung im Testament unterbleibt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Pflichtteilsentziehung im Testament unterbleibt
Frage:
Mein Bruder hat mir gegenüber ein Verbrechen begangen. Das ist ein Pflichtteilsentziehungsgrund. Mein Vater wollte das im Testament verfügen, kam aber nicht mehr dazu. Er hat mich aber im Testament zum Alleinerben eingesetzt. Kann ich den Pflichtteilsentziehungsgrund gegenüber meinem Bruder trotzdem geltend machen?
Antwort:
Nein, das können Sie nicht. Hat ein Abkömmling einen Pflichtteilsentziehungsgrund verwirklich (wie in Ihrem Fall Ihr Bruder), so hängt die Beantwortung der Frage, nach dem Pflichtteilsrecht vor allem davon ab, wie sich der Erblasser jenem Vergehen gegenüber verhält. Ist eine letztwillige Verfügung, durch die dem Abkömmling in formgerechter Weise (§ 2336) der Pflichtteil entzogen wird, unterblieben, oder hat der Erblasser nach der von ihm verfügten Pflichtteilsentziehung dem Abkömmling verziehen (§ 2337), so findet das dem Abkömmling zur Last fallende Vergehen keine weitere pflichtteilsrechtliche Berücksichtigung. Ihr Bruder kann also seinen Pflichtteil verlangen.