Ausstattung und Pflichtteil
Geld

Gutachten werden oft benötigt, z.B. im Rahmen der Bewertung eines geerbten Hauses zur Bezifferung von Pflichtteilsansprüchen, bei der Erbteilung oder bei einer Teilungsversteigerung für eine Erbengemeinschaft. Die Mandanten interessiert natürlich was so ein Gutachten kostet. Hier aktuelle Preise für das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Jahr 2022:

Bei einem

  • Hauswert bis 150.000 Euro kostet das Gutachten ca. 2.150 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 200.000 Euro kostet das Gutachten ca. 2.260 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 300.000 Euro kostet das Gutachten ca. 2.600 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 400.000 Euro kostet das Gutachten ca. 2.860 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 500.000 Euro kostet das Gutachten ca. 3.210 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 750.000 Euro kostet das Gutachten ca. 3.570 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 1 Mio. Euro kostet das Gutachten ca. 4.050 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 1.250.000 Euro kostet das Gutachten ca. 4.400 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 1.500.000 Euro kostet das Gutachten ca. 4.760 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 1.750.000 Euro kostet das Gutachten ca. 5.240 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 2 Mio. Euro kostet das Gutachten ca. 5.710 Euro (inkl. MwSt.)
  • Hauswert bis 3 Mio. Euro kostet das Gutachten ca. 7.140 Euro (inkl. MwSt.)

Faustformel: Ein Gutachten kostet rund 0,5 % des Hauswertes

Da die meisten Häuser zwischen 500.000 und 1 Mio. Euro wert sind, kommt diese Faustformel gut hin

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren