Paare ohne Trauschein. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Paare ohne Trauschein: Muss Lebensgefährte nach dem Tod des anderen aus Wohnung raus?
Frage:
Mein Vater ist verwitwet gestorben. Er hat kein Testament hinterlassen aber eine Lebensgefährtin, mit der wir Kinder uns nicht verstehen. Wir möchten, dass die Lebensgefährtin aus dem Haus auszieht. Sie verweigert dies aber. Zu Recht?
Antwort:
Die nichteheliche Lebensgefährtin Ihres Vaters hat kein gesetzliches Erbrecht und damit auch kein Eigentumsrecht am Haus Ihres Vaters. Allerdings steht Ihr nach der Rechtsprechung als „Familienangehöriger“ des Vaters der sogenannte Dreißigste zu. Mit anderen Worten: Sie hat das Recht dreißig Tage die Wohnung oder das Haus weiter zu bewohnen, nach dreißig Tagen muss sie die Wohnung oder das Haus aber räumen.
Tipp:
Wenn der Vater hätte verhindern wollen, dass die Kinder die Lebensgefährtin vor dir Türe setzen, hätte er sie mit einem Wohnungsrecht im Testament oder durch die lebzeitige Einräumung eines Wohnungsrechts absichern müssen.