Kollation heißt rechnen

Kollation. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was versteht man unter „Kollation“?

Kollation ist die Vermehrung einer Erbmasse durch Einwerfen oder Anrechnung von Vermögensobjekten seitens gewisser Abkömmlinge, die den gemeinsamen Erblasser zusammen mit anderen Abkömmlinge beerben.

Haben Sie es verstanden?

Nein? Kein Problem. Wie immer hilft ein

Beispiel:

Hat der Sohn A vom Erblasser E eine Ausstattung von 200 bekommen die Tochter B aber nichts  und hinterlässt der Erblasser E bei seinem Tode 300, erhalten A und B nach dem Gesetz nicht etwa jeder 150, sondern die Ausstattung ist in die Erbteilung einzubeziehen. Die Erbmasse wird fiktiv auf 500 erhöht. Hiervon hätte jeder 250 zu erhalten. Da A schon 200 bekommen hat, erhält er nur noch 50. Die verbleibenden 250 erhält B. A und B haben somit jeder 250, also gleich viel erhalten.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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