Wie errechnet sich der Steuerwert eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie errechnet sich der Steuerwert eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs?
Indem man den sogenannten Kapitalwert der Nutzung ermittelt. Wie das geht, stellen wir nachfolgend dar:
Die Finanzverwaltung braucht einen Wert, aus dem sie die Steuer berechnen kann. Dieser Wert heißt bei einer längeren Nutzungsberechtigung Kapitalwert. Auf den Kapitalwert wendet das Finanzamt dann nach Abzug der Freibeträge den Steuersatz an und kommt so zum Steuerbetrag in Euro.
Beispiel:
Jahresnutzungswert 12.000 x Vervielfältiger 10 abzüglich Freibetrag 20.000 x Steuersatz 20 % = 20.000 Euro Schenkungsteuer
Die Ermittlung des Kapitalwerts ist in § 13 BewG geregelt:
§ 13 BewG Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
(1) Der Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist mit dem aus Anlage 9a (unten abgedruckt) zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Ist die Dauer des Rechts außerdem durch das Leben einer oder mehrerer Personen bedingt, darf der nach § 14 zu berechnende Kapitalwert nicht überschritten werden.
(2) Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem 18,6fachen des Jahreswerts, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 14 mit dem 9,3fachen des Jahreswerts zu bewerten.
(3) Ist der gemeine Wert der gesamten Nutzungen oder Leistungen nachweislich geringer oder höher, so ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen. Der Ansatz eines geringeren oder höheren Werts kann jedoch nicht darauf gestützt werden, dass mit einem anderen Zinssatz als 5,5 Prozent oder mit einer anderen als mittelschüssigen Zahlungsweise zu rechnen ist.
Der Kapitalwert eines Nutzungsrechts nimmt logischerweise mit der Länge des Nutzungsrechts, die man Laufzeit nennt, zu. Es wird der Jahreswert des Nutzungsrechts mit einem Multiplikator vervielfältigt. Man kann aber nicht einfach die Jahres- oder Monatszahl der Nutzungsdauer nehmen und damit die Jahres- oder Monatsmiete vervielfältigen. Man benötigt einen Vervielfältiger (Faktor genannt), der sich aus der Anlage 9a zum BewG ergibt. Dieser berücksichtigt die sogenannte Abzinsung (um kurzerhand vom Gesetzgeber unterstellte 5,5 %), weil man ja den Kapitalwert im jetzigen Zeitpunkt braucht. Das hat zur Folge dass dieser Kapitalwert immer niedriger ist, als der Jahreswert multipliziert mit der Jahreszahl der Nutzung.
Anlage 9a (zu § 13 BewG)
Kapitalwert einer wiederkehrenden, zeitlich beschränkten Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem EuroDer Kapitalwert ist unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Er ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
Laufzeit in Jahren Kapitalwert Laufzeit in Jahren Kapitalwert 1 0,974 46 17,090 2 1,897 47 17,173 3 2,772 48 17,252 4 3,602 49 17,326 5 4,388 50 17,397 6 5,133 51 17,464 7 5,839 52 17,528 8 6,509 53 17,588 9 7,143 54 17,645 10 7,745 55 17,699 11 8,315 56 17,750 12 8,856 57 17,799 13 9,368 58 17,845 14 9,853 59 17,888 15 10,314 60 17,930 16 10,750 61 17,969 17 11,163 62 18,006 18 11,555 63 18,041 19 11,927 64 18,075 20 12,279 65 18,106 21 12,613 66 18,136 22 12,929 67 18,165 23 13,229 68 18,192 24 13,513 69 18,217 25 13,783 70 18,242 26 14,038 71 18,264 27 14,280 72 18,286 28 14,510 73 18,307 29 14,727 74 18,326 30 14,933 75 18,345 31 15,129 76 18,362 32 15,314 77 18,379 33 15,490 78 18,395 34 15,656 79 18,410 35 15,814 80 18,424 36 15,963 81 18,437 37 16,105 82 18,450 38 16,239 83 18,462 39 16,367 84 18,474 40 16,487 85 18,485 41 16,602 86 18,495 42 16,710 87 18,505 43 16,813 88 18,514 44 16,910 89 18,523 45 17,003 90 18,531 91 18,539 92 18,546 93 18,553 94 18,560 95 18,566 96 18,572 97 18,578 98 18,583 99 18,589 100 18,593 101 18,598 mehr als 101 18,600