Computertestament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Computertestament mit Handschriftzusätzen unwirksam
Das Oberlandesgericht Hamm entschied einen Fall, in dem ein Vater den ersten Teil seines Testamentes zur besseren Lesbarkeit am Computer tippte. Darin erklärte er einen seiner drei Söhne zum Alleinerben. Es folgte ein handschriftlicher Textteil, in dem er betonte, er habe den Text „bei voller Gesundheit geschrieben“. Das Gericht erklärte das Testament für ungültig. Der maschinenschriftliche Teil werde nicht wirksam, nur weil der handschriftliche Teil auf ihn Bezug nimmt. Es bedürfe stets der eigenhändigen Niederschrift und Unterschrift des Erblassers.
OLG Hamm 10.1.2006 Az.: 15 W 414/05