Computertestament mit Handschriftzusatz unwirksam

Computertestament.  Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Computertestament mit Handschriftzusätzen unwirksam

Das Oberlandesgericht Hamm entschied einen Fall, in dem ein Vater den ersten Teil seines Testamentes zur besseren Lesbarkeit am Computer tippte. Darin erklärte er einen seiner drei Söhne zum Alleinerben. Es folgte ein handschriftlicher Textteil, in dem er betonte, er habe den Text „bei voller Gesundheit geschrieben“. Das Gericht erklärte das Testament für ungültig. Der maschinenschriftliche Teil werde nicht wirksam, nur weil der handschriftliche Teil auf ihn Bezug nimmt. Es bedürfe stets der eigenhändigen Niederschrift und Unterschrift des Erblassers.

OLG Hamm 10.1.2006 Az.: 15 W 414/05

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren