Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der geschiedene Ehegatte im Erbfall? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der geschiedene Ehegatte im Erbfall?
Es kommt selten vor, dass der geschiedene Ehegatte erbt, aber wenn er erbt, hat er einen Freibetrag von 20.000 Euro, d.h, dass er 20.000 Euro völlig steuerfrei vom Ex-Partner erben kann. Er zahlt also für die ersten 20.000 Euro aus der Erbschaft keine Steuer. Was darüber hinausgeht, wird wie folgt besteuert:
- bis 75.000 Euro mit 15 %
- bis 300.000 Euro mit 20 %
- bis 600.000 Euro mit 25 %
- bis 6 Millionen Euro mit 30 %
- bis 13 Millionen Euro mit 35 %
- bis 26 Millionen Euro mit 40 %
- über 26 Millionen Euro mit 43 %