Erbschaftsteuer für Geschiedene

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der geschiedene Ehegatte im Erbfall? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der geschiedene Ehegatte im Erbfall?

Es kommt selten vor, dass der geschiedene Ehegatte erbt, aber wenn er erbt, hat er einen Freibetrag von 20.000 Euro, d.h, dass er  20.000 Euro völlig steuerfrei vom Ex-Partner erben kann.  Er zahlt also für die ersten 20.000 Euro aus der Erbschaft keine Steuer. Was darüber hinausgeht, wird wie folgt besteuert:

  • bis 75.000 Euro mit 15 %
  • bis 300.000 Euro mit 20 %
  • bis 600.000 Euro mit 25 %
  • bis 6 Millionen Euro mit 30 %
  • bis 13 Millionen Euro mit 35 %
  • bis 26 Millionen Euro mit 40 %
  • über 26 Millionen Euro mit 43 %

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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