Altenteilerin

Wie werden Altenteilsleistungen wirksam abgetreten? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Wann können Altenteilsleistungen wirksam abgetreten werden?

1. Laufende Einkünfte aus einem Altenteil sind nach § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO bedingt pfändbar. Zweck des Abtretungsausschlusses ist die Sicherung des Lebensunterhalts des Berechtigten; zugleich soll er im öffentlichen Interesse verhindern, dass der Berechtigte der staatlichen Fürsorge anheim fällt. Dieser Zweck lässt die an sich ausgeschlossene Abtretung einer unpfändbaren Forderung ausnahmsweise dann zu, wenn der Abtretungsempfänger dem Abtretenden ohne Rechtspflicht laufend Bezüge zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin in Höhe der jeweiligen fällig gewordenen Ansprüche gewährt, wenn der Abtretende vor der Abtretung den vollen Gegenwert erhalten hat und auch behält, oder wenn die Abtretung durch die jeweils termingerecht zu leistende Zahlung bedingt ist.

2. Wollten die Altenteilsberechtigten bei dem Abschluss des Hofübergabevertrags gesichert haben, dass sie künftig auf Kosten des Altenteilsverpflichteten entweder auf dem Hof oder außerhalb des Hofes ihren Bedürfnissen entsprechend wohnen können, ist der Altenteilsverpflichtete nicht zur Zahlung eines Mietwertausgleichs verpflichtet, wenn die Altenteilsberechtigten ihr Wohnungsrecht nicht aufgeben.

Für Experten:
BGH v. 04.12.2009 – V ZR 9/09 –
ZEV 2010, 91

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren