Wie werden Altenteilsleistungen wirksam abgetreten? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Wann können Altenteilsleistungen wirksam abgetreten werden?
1. Laufende Einkünfte aus einem Altenteil sind nach § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO bedingt pfändbar. Zweck des Abtretungsausschlusses ist die Sicherung des Lebensunterhalts des Berechtigten; zugleich soll er im öffentlichen Interesse verhindern, dass der Berechtigte der staatlichen Fürsorge anheim fällt. Dieser Zweck lässt die an sich ausgeschlossene Abtretung einer unpfändbaren Forderung ausnahmsweise dann zu, wenn der Abtretungsempfänger dem Abtretenden ohne Rechtspflicht laufend Bezüge zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin in Höhe der jeweiligen fällig gewordenen Ansprüche gewährt, wenn der Abtretende vor der Abtretung den vollen Gegenwert erhalten hat und auch behält, oder wenn die Abtretung durch die jeweils termingerecht zu leistende Zahlung bedingt ist.
2. Wollten die Altenteilsberechtigten bei dem Abschluss des Hofübergabevertrags gesichert haben, dass sie künftig auf Kosten des Altenteilsverpflichteten entweder auf dem Hof oder außerhalb des Hofes ihren Bedürfnissen entsprechend wohnen können, ist der Altenteilsverpflichtete nicht zur Zahlung eines Mietwertausgleichs verpflichtet, wenn die Altenteilsberechtigten ihr Wohnungsrecht nicht aufgeben.
Für Experten:
BGH v. 04.12.2009 – V ZR 9/09 –
ZEV 2010, 91