Landwirtschaftliche Ertragswertanordnung im Erbrecht

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Landwirtschaftliche Ertragswertanordnung im Erbrecht
Hof

Landwirtschaftliche Ertragswertanordnung.  Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie wirkt sich die landwirtschaftliche Ertragswertanordnung im Erbrecht aus?

Hierzu ein

Beispiel:

Der Erblasser E setzt seine Kinder S(ohn) und T(ochter) zu gleichen Teilen zu Erben ein. E bestimmt, dass S das Recht haben soll, das Landgut, dessen Verkehrswert 1 Mio. € beträgt, zum Ertragswert zu übernehmen. Der Ertragswert soll 500.000 Euro betragen. Der Wert des restlichen Nachlasses soll Geldvermögen von 500 000 € sein.

Lösung:

Die Verteilungsmasse beträgt nach §§ BGB § 2049, BGB § 2047 BGB: Ertragswert Landgut (500 000 €) plus Verkehrswert Restnachlass (500 000 €) = 1 Mio. €. Bei der Nachlassteilung erhält S den Hof (Ertragswert 500 000 € statt Verkehrswert 1 Mio. €), T die verbleibenden 500 000 €.

Ohne Ertragswertprivileg hätte S an T 250 000 € aus seinem Privatvermögen zuzahlen müssen, um den Hof zu erhalten. Um diese 250 000 € wird der Auseinandersetzungsanspruch der T durch § BGB § 2049 BGB zugunsten des S beschnitten. Der Hofnachfolger muss den Hof nicht mit 250 000 € belasten – sofern ihm dies nach Basel II überhaupt möglich wäre – um ihn fortführen zu können.

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren