Kann ein Miterbe Nachlassinsolvenz beantragen, wenn er die Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses lediglich an Eides statt versichert. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ein Miterbe Nachlassinsolvenz mit Erfolg beantragen, wenn er die Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses lediglich an Eides statt versichert?
Nein, eine bloße eidesstattliche Versicherung reicht beim Miterben nicht. Für den Insolvenzantrag eines Miterben oder eines Nachlassgläubigers muss Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses „glaubhaft gemacht“ werden.
Das bedeutet, dass der Miterbe darlegen und an Eides Statt versichern muss, welche fälligen Verbindlichkeiten vorliegen und dass dem Nachlass keine ausreichenden Mittel zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen.