💰 Wieviel Erbschaftsteuer müssen Geschwister zahlen?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Villingen-Schwenningen, Radolfzell


Wenn Geschwister einander beerben, fällt Erbschaftsteuer an – und zwar zu vergleichsweise hohen Sätzen. Das liegt daran, dass Brüder und Schwestern in die ungünstige Steuerklasse II fallen.

📌 Der Freibetrag:

Geschwister haben nur 20.000 € Freibetrag.
Das heißt: Nur die ersten 20.000 € der Erbschaft bleiben steuerfrei.


📊 Die Steuersätze für Geschwister:

Erbschaftshöhe über 20.000 € Steuersatz
bis 75.000 € 15 %
bis 300.000 € 20 %
bis 600.000 € 25 %
bis 6.000.000 € 30 %
bis 13.000.000 € 35 %
bis 26.000.000 € 40 %
über 26.000.000 € 43 %

🧾 Beispiel:

Anna erbt 220.000 € von ihrer Schwester.

  • Freibetrag: 20.000 € → steuerfrei

  • Zu versteuern: 200.000 €

  • Der Betrag liegt zwischen 75.000 € und 300.000 € → 20 % Steuersatz

👉 Erbschaftsteuer: 200.000 € × 20 % = 40.000 €


⚠️ Hinweis:

Auch Nichten, Neffen, Stiefgeschwister oder Schwager/Schwägerin fallen in die gleiche Steuerklasse II – ebenfalls mit nur 20.000 € Freibetrag und den gleichen Steuersätzen.


Wenn Sie konkrete Fragen zur Erbschaftsteuer oder zur Gestaltung Ihres Testaments haben, berate ich Sie gerne individuell.

📞 Rechtsanwalt Gerhard Ruby – Ihr Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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