Grabpflege

Zehn Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird: Grund 10. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Zehn Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird. Grund 10: Beerdigungskosten, Grabpflege

So manches Grab verkommt. Keiner fühlt sich zuständig. Der Streit ist hochemotional. Wie ist die Rechtslage?

Der Erbe, sei er gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, trägt die Kosten der Beerdigung und der Erstanlage der Grabstätte (Ausnahme: der Verstorbene hat letztwillig anders verfügt). Die dann folgenden laufenden Grabpflegekosten muss er nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung dagegen nicht mehr bezahlen. Dabei handele es sich nur noch um eine sittliche Pflicht, nicht aber um eine rechtliche Pflicht. Diese ständige Rechtsprechung ist m.E. falsch. Wird das Grab nicht gepflegt, gibt es schnell Ordnungsgelder von der Friedhofsverwaltung. 

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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