Warum im Erbrecht so gestritten wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Warum im Erbrecht so gestritten wird
Grund 7: Pflichtteilsergänzung
Der Pflichtteil kann auch für Schenkungen verlangt werden, die der Verstorbene in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat. Das sind die sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüche. In bestimmten Fällen kann die Schenkung sogar länger zurückliegen. Auch hier ist der Pflichtteilsberechtigte auf die Ehrlichkeit des Erben und der beschenkten Personen angewiesen. Aber die Praxis zeigt: Viele Schenkungen werden verschwiegen. Nicht wenige Familien zerbrechen darüber.