Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Gründe, warum im Erbrecht so gestritten wird.
Grund 4: Die Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft kann gesetzlich entstehen (z.B. zwischen der Witwe und den Kindern), weil der Verstorbene kein Testament gemacht hatte, oder durch letztwillige Verfügungen, wenn etwa durch Testament vier Neffen und Nichten zu Erben eingesetzt wurden.
Drei Gründe für Konflikte in der Erbengemeinschaft:
- Jedem Miterben gehört der gesamte Nachlass, es besteht also keine Zuordnung einzelner Gegenstände an die Miterben.
- Jeder kann mitstimmen, mit verwalten, daher kann aber auch jeder die anderen schikanieren und blockieren.
- Jeder kann die Versteigerung von Nachlassgegenständen erzwingen, auch gegen den Willen der Miterben. So kann der miterbende Sohn dafür sorgen, dass die eigene Mutter das von ihr seit Jahren genutzte Familienwohnheim verlassen muss.
Tipp:
Man verteilt im Testament die wichtigsten Gegenstände an bestimmte Personen und ordnet Testamentsvollstreckung an.