Warum im Erbrecht so gestritten wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Grund 9: Ausschlagung der Erbschaft
Der Erbe kann die Erbschaft ausschlagen. Hauptgrund für eine Ausschlagung ist die Überschuldung des Nachlasses. Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht. Sie muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt ab Kenntnis vom Tod des Erblassers. Bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung beginnt die Frist ab Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht. Was aber ist, wenn der Erbe erst nach Ablauf der Frist von der Überschuldung erfährt, z.B. von hohen Steuerschulden des Erblassers. Dann kann er die Annahme der Erbschaft anfechten, wie er auch umgekehrt die Ausschlagung anfechten kann, wenn nachträglich ein Konto auftaucht, z.B. ein Konto in der Schweiz. Aber auch die Anfechtung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, und hier wird in der Praxis viel gestritten. Denn die Gegenseite bestreitet oft, dass der Anfechtende den Anfechtungsgrund erst so spät erfahren habe, vielmehr habe er den Sachverhält längst gekannt.